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   BSG, 28.09.1976 - 3 RK 97/75   

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BSG, 28.09.1976 - 3 RK 97/75 (https://dejure.org/1976,6714)
BSG, Entscheidung vom 28.09.1976 - 3 RK 97/75 (https://dejure.org/1976,6714)
BSG, Entscheidung vom 28. September 1976 - 3 RK 97/75 (https://dejure.org/1976,6714)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beitragszuschuß - Entstehung des Anspruchs - Rentenfeststellungsbescheid - Beginn der Verjährung - Vorwerfbares Verhalten des Versicherungsträgers - Schwierige Rechtsfrage - Rechtsauffassung

Papierfundstellen

  • BSGE 42, 219
  • MDR 1977, 170
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 16.06.1982 - 8 RK 5/82

    Trägerinnung; Erweiterung des Zuständigkeitsbereiches; Zuständigkeitserweiterung;

    Auszug aus BSG, 28.09.1976 - 3 RK 97/75
    Dabei ist unter "Anspruch" nicht der Anspruch auf die Versicherungsleistungen schlechthin zu verstehen, denn das Stammrecht auf den Beitragszuschuß ist als solches gleicherweise wie das auf Rente (vgl. BSG 54, 1, 4) unverjährbar.

    Der Große Senat (Gr.S.) des BSG hat in seinem Beschluß vom 21. Dezember 1971 (BSG 54, 1) des näheren dargelegt, daß schon nach der Entstehungsgeschichte bzw. den Gesetzesmaterialien zu 5 29 Abs. 5 BVD der Lauf der Verjährungsfrist mit der Entstehung des Anspruchs beginnen sollte, daß also die Fälligkeit der Leistung 1.8.

    des 5 29 Abs. } EVO mit dem Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs eintritt (BSG 54, 1, 9, 18).

    Hier wie dort soll der Rentenversicherungsträger davor bewahrt werden, durch Nachzahlungen für weit zurückliegende Zeiten eine unvorhergesehene Belastung zu erfahren (BSG 54, 1"12).

  • BSG, 21.12.1971 - GS 4/71

    Anfragen zu gerichtlichen Rechtsansichten - Senatsbesetzung - Rentenansprüche -

    Auszug aus BSG, 28.09.1976 - 3 RK 97/75
    Es ist auch in der Sozialversicherung unbedenklich, nach Ablauf einer gewissen Zeit Verjährung eintreten zu lassen, zumal sie nicht das Stammrecht betrifft, sondern nur jeweils die monatliche Leistung erfaßt, die mehr als vier Jahre zurückliegt (BSG 34, 1, 15, 20).
  • BSG, 16.06.1982 - 11 RA 44/81

    Ausbildungsabschnitt; Ausbildungsbeginn; Berufsausbildung; Überbrückungstätigkeit

    Auszug aus BSG, 28.09.1976 - 3 RK 97/75
    Zu diesem Zeitpunkt hatte der Versicherte die Möglichkeit, den Anspruch bei dem Versicherungsträger geltend zu machen, d.h. ihn durch Antrag anzumelden; der Anspruch war mithin entstanden und fällig (BSG 54, 4,48).
  • BSG, 10.07.1985 - 5a RKn 24/83

    Beamtenrecht - Bundesknappschaft - Ruhegehalt - Knappschaftsrente - Befreiung von

    Auszug aus BSG, 28.09.1976 - 3 RK 97/75
    Anwendung des 5 240 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), da die RVO keine eigenen Vorschriften über die Unterbrechung der Verjährung enthält und daher die des BGB sinngemäß anzuwenden sind (BSG 58, 224, 225).
  • BSG, 21.03.1961 - 3 RK 62/60

    Erfordernis der Durchführung eines Vorverfahrens vor Klageerhebung in

    Auszug aus BSG, 28.09.1976 - 3 RK 97/75
    Dieser Anspruch betrifft ebenfalls eine regelmäßig wiederkehrende Leistung, und der Antrag auf Leistungsgewährung hat gleicherweise nur verfahrensmäßige (BSG 14, 112, 116) und keine materiellrechtliche Bedeutung.
  • BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 17/96

    Rückwirkende Gewährung von Leistungen Falle der Verjährung, unzureichende

    Es müßte sich außerdem um eine besonders krasse Pflichtverletzung handeln (BSGE 62, 10, 16f = SozR 2200 § 1254 Nr. 7; BSGE 62, 96, 98 = SozR 2200 § 14 Nr. 26; BSGE 42, 219, 222f = SozR 2200 § 29 Nr. 6).
  • BSG, 04.10.1988 - 11a RK 2/87

    Zulässigkeit der Berufung - wiederkehrende Leistungen - Zusammenrechnung -

    Die Erhebung der Einrede der Verjährung ist unzulässig, wenn damit eine unzulässige Rechtsausübung, ein Verstoß gegen Treu und Glauben i.S. des § 242 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verbunden ist (zB BSGE 42, 219, 222; VerbKomm, SGB 1, Stand 1. Juli 1984, § 45 Anm 5 m.w.N.).
  • BSG, 26.05.1987 - 4a RJ 49/86

    Verjährung - Berufsunfähigkeitsrente - Altersruhegeld - Verjährungseinrede -

    Jedenfalls ist aber die Erhebung der Verjährungseinrede unzulässig, wenn damit eine unzulässige Rechtsausübung, ein Verstoß gegen Treu und Glauben i.S. des § 242 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verbunden ist (z.B. BSGE 42, 219, 222; VDR-Komm, SGB 1, Stand: 1. Juli 1984, § 45 Anm. 5 m.w.N.).
  • BSG, 27.02.1997 - 4 RA 104/95

    Zuschuß des Rentenversicherungsträgers zu den Aufwendungen für eine ausländische

    Während des gesamten streitigen Zeitraums sind nämlich auf der Grundlage eines vom Ablauf des Monats September 1980 an entstandenen subjektiven Rechts auf diese Leistung monatliche Einzelansprüche hierauf entstanden und fällig geworden (vgl zur Unterscheidung von Stammrecht und Einzelanspruch insofern bereits BSG in SozR 2200 § 29 Nr. 6 sowie allgemein Senat in SozR 3-2600 § 300 Nr. 3).

    Aufgrund der - hier unzweifelhaften - Erfüllung der tatbestandsmäßigen Voraussetzungen der Norm, zu denen neben einem privaten Krankenversicherungsschutz "von nennenswerter Bedeutung" (BSG in SozR 2200 § 1304e Nr. 5) ua zwar der Renten-, nicht aber ein gesonderter Zuschußantrag zählte (BSG in SozR 5750 Art. 2 § 41b Nr. 1; ebenso zu § 381 Abs. 4 Reichsversicherungsordnung bereits BSGE 14, 112 ff, 116 = SozR Nr. 1 zu § 381), entstand damit zusammen mit dem Recht auf Altersruhegeld (SozR 2200 § 29 Nr. 6) auch das als selbständiger "Nebenanspruch" hierzu geltend gemachte Recht auf Beitragszuschuß.

  • BSG, 26.06.1986 - 7 RAr 121/84
    Dem könnte entgegenstehen, daß die Klägerin bzw der Geschäftsführer die naheliegende Möglichkeit, die Zweifel an der Beitragspflicht, die seinerzeit Anlaß zur Anfrage bei der Beigeladenen gegeben hatten, auf dem Rechtswege zu klären, nicht wahrgenommen hat (vgl das Urteil des Senats BSGE 8, 218 und zur Unzulässigkeit der Verjährungseinrede für den Fall früheren fehlerhaften Verhaltens des die Einrede erhebenden Versicherungsträgers BSGE 24, 66, 69 f [BSG 28.10.1965 - 3 RK 55/61]; 28, 282; 34, 1, 14; 34, 124; 42, 219, 222 f = SozR 2200 § 29 Nr. 6; für den Fall, daß einer dritten Stelle ein Fehler unterlaufen ist BSGE 40, 279, 281 = SozR 2200 § 29 Nr. 4 und allgemein zur Verjährungseinrede ferner BSGE 19, 88, 93 [BSG 09.04.1963 - 10 RV 1059/60]; 20, 262, 265; 32, 21, 28).
  • BSG, 30.09.1993 - 4 RA 6/92

    Voraussetzungen für die Einrede der Verjährung - Einreden eines Trägers der

    Bei Dauerleistungen läuft mithin die Verjährungsfrist ab Erbringung der monatlich wiederkehrenden Einzelleistung; ist zu Unrecht "geleistet" worden, so entsteht zu diesem Zeitpunkt der Rückerstattungsanspruch; damit beginnt zugleich die vierjährige Verjährungsfrist (vgl hierzu BSGE 42, 219, 222 = SozR 2200 § 29 Nr. 6).
  • BSG, 08.04.2015 - B 1 KR 138/14 B

    Anspruch auf Heilkostenerstattung

    Dies gilt insbesondere mit Blick auf die BSG-Rechtsprechung, wonach sich aus einer ursprünglichen Verwaltungspraxis, die unzweifelhaft auf eine unrichtige Rechtsauffassung zurückging, nicht schon der Vorwurf der unzulässigen Rechtsausübung ableiten lässt (BSGE 42, 219, 222 f [BSG 28.09.1976 - 3 RK 97/75] = SozR 2200 § 29 Nr. 6 S 15 = Juris RdNr 26; vgl auch BSG SozR 4-2400 § 24 Nr. 5 RdNr 38, das ein schützenswertes Vertrauen auf eine bisherige Verwaltungspraxis ablehnt).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.05.2021 - L 21 U 100/19

    Verjährung des Anspruchs des Versicherten auf Pflegegeld gegenüber dem

    Zudem müsste es sich um eine "besonders krasse Pflichtverletzung" handeln (vgl. BSG, Urteil vom 22. Oktober 1996, 13 RJ 17/96, juris Rn. 31 unter Verweis auf BSGE 62, 10; BSGE 62, 96, 98; BSGE 42, 219, 222f).
  • BSG, 19.05.1978 - 3 RK 4/76

    Rentenablehnung - Nichtzulassungsbeschwerde - Endgültige Ablehnung - Fristablauf

    Das BSG hat in ständiger Rechtsprechung für den Bereich des Sozialrechts entschieden, daß auch hier die Ausübung einer an sich gegebenen Rechtsmacht sich als unzulässige Rechtsausübung darstellt, wenn sie nicht mehr im Rahmen der rechtsethischen und sozialen Funktion des Rechts liegt und somit nur mehr formal, nicht aber sachlich Rechtsausübung ist (vgl. BSGE 2, 284, 289; 7, 152, 156; 13, 202, 204; 19, 18, 20; 20, 265; 21, 27, 33; 30, 99, 104; 35, 91, 95; 41, 263, 267; 42, 219, 223).
  • BSG, 08.04.2015 - B 1 KR 139/14 B

    Parallelentscheidung zu BSG - B 1 KR 138/14 B - v. 08.04.2015

    Dies gilt insbesondere mit Blick auf die BSG-Rechtsprechung, wonach sich aus einer ursprünglichen Verwaltungspraxis, die unzweifelhaft auf eine unrichtige Rechtsauffassung zurückging, nicht schon der Vorwurf der unzulässigen Rechtsausübung ableiten lässt (BSGE 42, 219, 222 f [BSG 28.09.1976 - 3 RK 97/75] = SozR 2200 § 29 Nr. 6 S 15 f = Juris RdNr 26; vgl auch BSG SozR 4-2400 § 24 Nr. 5 RdNr 38, das ein schützenswertes Vertrauen auf eine bisherige Verwaltungspraxis ablehnt).
  • LSG Bayern, 30.08.2002 - L 8 AL 150/00

    Streit über die Erstattung von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.09.2002 - L 7 AL 41/01

    Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge - Erhebung der Verjährungseinrede -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2000 - L 15 U 67/00

    Streit um eine Rückerstattung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.09.2002 - L 7 AL 42/01
  • BVerwG, 15.08.1985 - 5 B 114.84

    Anforderungen an eine Klage auf nachträgliche Erhöhung von Pflegegeldleistungen -

  • BSG, 23.03.1977 - 4 RJ 143/76
  • BSG, 15.12.1976 - 3 RK 92/75
  • SG Stade, 02.07.2008 - S 16 AL 83/06
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2002 - L 7 AL 373/00
  • BSG, 06.12.1989 - 9 RV 34/88
  • BSG, 10.11.1977 - 3 RK 16/76
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